Als Immobilienmakler stehen wir Ihnen bei einer Scheidung mit professionellem Rat und Unterstützung zur Seite. Wir können Ihnen helfen, den Wert der gemeinsamen Immobilie zu ermitteln und dabei objektive Bewertungen vorzunehmen, um eine faire Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Vermarktung oder dem Verkauf der Immobilie, um eine schnelle und reibungslose Abwicklung zu ermöglichen. Unsere Erfahrung und Fachkenntnisse helfen dabei, auch in emotional belastenden Situationen Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend sind.
Als neutrale Partei können wir gezielt zwischen Ihnen und Ihrem Partner vermitteln, wenn sich im Zuge der Scheidung Uneinigkeiten ergeben. Viele Paare profitieren auch davon, die Gespräche in einer neutralen Umgebung wie unserem Büro zu führen. Wir gehen auf Ihre Wünsche und Vorstellungen ein und erarbeiten mit Ihnen eine Lösung zum Verbleib der Immobilie.
Dabei kann es auf den Verkauf oder eine gemeinsame Vermietung hinauslaufen. Vielleicht möchte auch einer von Ihnen in der Immobilie bleiben, um zum Beispiel Kinder in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen? Egal wie der richtige Weg für Sie und Ihre Immobilie in Hürth, Köln oder Frechen aussieht, wir finden diesen Weg und gehen ihn mit Ihnen zusammen.
Liebe Immobilieneigentümerin, lieber Immobilieneigentümer,
die Scheidung Ihrer Ehe ist leider unausweichlich? Das kann eine emotional schwierige und kräftezehrende Situation sein – vor allem, wenn gemeinsames Eigentum wie eine Immobilie viele Fragen aufwirft und Streitpotenzial in sich birgt. Wir zeigen Ihnen in diesem Ratgeber die Optionen auf, die Sie im Umgang mit Ihrer Immobilie haben, und geben Ihnen unser Wissen an die Hand. Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung wünschen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Viel Kraft und viel Erfolg bei der Umsetzung!
Herzlichst, Ihr
René Leis
Leis Living Immobilien & Projektentwicklung GmbH
Beim Verkauf einer Scheidungsimmobilie müssen beide Ehepartner zustimmen und die Aufteilung des Verkaufserlöses muss gemäß der Vereinbarung erfolgen. Ein Immobilienmakler kann Ihnen bei diesem Prozess helfen, indem er den Verkauf professionell abwickelt und potenzielle Stolpersteine minimiert.
Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, gilt in der Regel das Prinzip des Zugewinnausgleichs. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich hälftig geteilt wird. Bei der Aufteilung von Immobilienvermögen kommt es entscheidend auf die individuellen Umstände und die gesetzlichen Bestimmungen an.
Die Entscheidung darüber, was mit der gemeinsamen Immobilie nach einer Scheidung geschieht, ob Verkauf, Vermietung oder Übernahme durch einen der Ehepartner, muss in der Regel gemeinsam getroffen werden. Sind sich die Parteien uneinig, kann ein Mediator oder Anwalt hinzugezogen werden, um eine Lösung zu finden.
Wenn die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung noch nicht abbezahlt ist, muss geklärt werden, wie die Schulden aufgeteilt werden. In der Regel wird das offene Darlehen entweder abgelöst oder einer der Ehepartner übernimmt die Restschuld. Es ist wichtig, diese finanziellen Aspekte im Scheidungsprozess zu berücksichtigen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen.
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